Notwendigkeit einer Steuerstrukturreform

Antragsteller: Dieter Rippel, Kerry Hoppe, Aljoscha Lubos, Dr. Michael Ruoff und FDP Kreisvorstand München- Ost u.a.

Die Mitgliederversammlung der FDP München-Ost möge folgendes beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine umfassende Steuerstrukturreform auf den Weg zu bringen. Folgende Eckpunkte sollen hierbei Berücksichtigung finden:

  • Vereinfachung der Steuersätze in wenigen Progressionsstufen und hierdurch Herstellung von mehr Transparenz und Entbürokratisierung für Privathaushalte und Unternehmen
  • Für private Haushalte Anhebung der Einkommensstufe für den Spitzensteuersatz zur Entlastung v.a. von mittleren Einkommen.
  • Nettoentlastung auch der Unternehmen zur Steigerung der Attraktivität des Standortes Deutschland sowie der Wettbewerbsfähigkeit im Ländervergleich
  • Breiter Abbau von z.T. jahrzehntealten Subventionen, deren ursprüngliche Zielsetzung(en) im 21. Jahrhundert nicht mehr erfüllt werden bzw. überkommen sind

Begründung:

Im Ländervergleich weist Deutschland eine hohe Staatsquote (= Relation der Staatsausgaben zum BIP) auf. Diese lag bei 48,2% im Jahr 2023. Damit befindet sich die BRD im vorderen Viertel innerhalb der Europäischen Union (2022 lagen Länder wie Schweden mit 47,32% oder Dänemark mit 44,98% darunter). Laut einer OECD- Studie aus 2023 rangiert Deutschland unter Berücksichtigung der Abgaben bei einem verheirateten Ehepaar mit Kindern im Schnitt von 40% auf Platz 2 hinter Belgien (45%) von den 38 OECD-Mitgliedsländern (s. anstelle vieler: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/oecd-steuern-abgaben-deutschland-100.html)

Das deutsche Steuersystem, im weltweiten Vergleich mit den mit Abstand meisten Einzelregelungen, ist seit Jahren zu intransparent und trägt nicht unerheblich bei zu enormer Bürokratie. Die Forderung nach einer Vereinfachung (etwa seinerzeit Kirchhof und Solms „Steuererklärung auf einem Bierdeckel“ hat in der Sache nichts an Aktualität verloren (hierzu anstelle vieler IFO-Institut 2011: https://www.ifo.de/DocDL/ifosd_2011_24_1.pdf).

Derzeit wird ein Spitzensteuersatz in 2024 bei 42%, fällig bei Einzelveranlagung bereits bei einem Einkommen iHv € 66.761,- p.a. Hinzu kommt eine weitere Progressionsstufe von 45%, die bei einem zu versteuernden Einkommen von rund T€ 277 greift und fälschlicherweise immer wieder als „Reichensteuer“ bezeichnet wird. „Der Spitzensteuersatz trifft Steuerpflichtige, die das 1,9-fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Im Jahr 1965 lag der Wert beim 15-fachen, 1980 beim 5-fachen, 1990 beim 3,2-fachen und 2000 beim 2,6-fachen. Sofern statt des Jahresbruttogehalts aller Arbeitnehmer nur das Gehalt von in Vollzeit tätigen Arbeitnehmern herangezogen wird, beträgt die Relation heute sogar lediglich rund 1,5 zu eins. Damit wird der Spitzensteuersatz seinem Wortsinn längst nicht mehr gerecht, da er breite Bevölkerungsschichten trifft und nicht mehr nur Spitzeneinkommen.“

(Quelle: https://www.iwkoeln.de/studien/martin-beznoska-tobias-hentze-belastungswirkungen-fuer-verschiedene-haushaltstypen.html)

Antrag angenommen