Eine resiliente Demokratie braucht resiliente Verfassungsgerichte

Antragsteller: Vorstand der FDP München-Ost

Der Blick ins europäische Ausland zeigt: Verfassungsgerichte sind oft das erste Ziel populistischer Regierungen, um die demokratische Ordnung eines Staates auszuhöhlen.

Die Sorge um das deutsche Verfassungsgericht ist in Anbetracht des Erstarkens politischer Ränder auch hierzulande nicht unberechtigt. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes sind unanfechtbar, an seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts sind im Grundgesetz normiert und unterliegen daher durch die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit einem besonderen Schutz. Seine Besetzung hingegen wird lediglich durch ein einfaches Bundesgesetz bestimmt und ist damit politisch durch das Erfordernis einer einfachen Mehrheit deutlich angreifbarer.

Dieses Jahr jährt sich der Geburtstag des Grundgesetzes zum 75. Mal – eine gute Gelegenheit, um zu überprüfen, ob sich die Regeln, die sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt haben, mit Verfassungsrang versehen werden sollten.

 

Wir als Liberale setzen uns daher für eine umfassende und fraktionsübergreifende Debatte ein, welche Regelungen zur Struktur und Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts künftig durch eine grundgesetzliche Normierung der Änderung durch einfache Mehrheit entzogen werden sollen. Folgende Vorgaben sollen dabei besondere Berücksichtigung finden:

 

  • Begrenzung der Amtszeit im Gesamten auf zwölf Jahre, um richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten
  • Strukturvorgaben zur Zahl und Besetzung der Senate
  • Notwendige Mehrheit zur Wahl der Richterinnen und Richter

 

Dabei gilt es zu bedenken, dass jede grundgesetzliche Normierung Flexibilität einschränkt und nicht zu Versteinerungseffekten führen darf. Teil des Maßnahmenpakets müssen daher auch Mechanismen zur Verhinderung von Blockaden bei der Richterwahl sein, bspw. bei einer Sperrminorität.

 

Nicht weniger bedeutend ist neben dem Schutz des Bundesverfassungsgerichts der Schutz der einzelnen Landesverfassungsgerichte. Hier wünschen wir uns entsprechende Debatten in den einzelnen Bundesländern. Im Freistaat Bayern setzen wir uns für eine Reform des Besetzungs- und Wahlmodus der Richterinnen und Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ein. Die Debatte zur Wahl 15 ehrenamtlicher Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs – darunter zwei Kandidaten der AfD - zu Beginn des Jahres zeigt die dringende Notwendigkeit einer Reform. Im Freistaat werden die Kandidaten durch alle Fraktionen benannt, danach wird im Block abgestimmt – entweder es werden also alle oder keiner auf der Liste gewählt. Insofern standen sich die Geeignetheit der Kandidaten im Einzelnen und die Arbeitsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts durch das Wahlprozedere gegenüber.

Antrag angenommen